18. Mai 2020 um 15:48

Erweiterte Notbetreuung

Info der Katholischen Gesamtkirchenpflege zum Umgang mit dem Corona-Virus in den katholischen Einrichtungen, Stand 18.05.20, 14.00 Uhr

Hotline des Gesundheitsamtes: 07541-5841

Hotline der Katholischen Gesamtkirchenpflege: 07541-707621

-> Antrag auf Erweiterte Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Kindergartenkinder,

heute haben wir von der Zeppelinstiftung die Richtlinien für den sog. Eingeschränkten Regelbetrieb bekommen, die einheitlich in Friedrichshafen Anwendung finden sollen.

Städte- und Gemeindetag, Caritasverband und das Diakonisches Werk sowie die zugehörigen Fachberatungen haben zuvor „Gemeinsame Orientierungshinweise für die Öffnung der Kitas erarbeitet“. Diese enthalten zwei Varianten der Umsetzung.

Die Zeppelinstiftung hat sich für die Variante entschieden, die allen Eltern ein eingeschränktes Betreuungsangebot in einem rollierenden System bietet, d. h. im tage- oder wochenweisen Wechsel (vergleichbar den Grundschulen). Eingeschränkt heißt, nicht die gesamte gebuchte Betreuungszeit von 6 oder 7 Stunden (in Ganztagseinrichtungen entsprechend mehr) kann angeboten werden, sondern z. T deutlich weniger. Das ist von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich, weil unterschiedlich viel Personal zu den Risikogruppen gehört, das nicht in der Betreuung eingesetzt werden soll.

Bei beiden Varianten darf der Kindergarten nur zu 50% belegt werden. Bei beiden Varianten haben die Kinder Vorrang, die sich bereits in der Erweiterten Notbetreuung befinden, Kinder, die Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe erhalten, sowie Kinder, die mit erschwerten Bedingungen in den Familien leben müssen.

Das Betreuungssetting im rollierenden System muss ggfs. immer wieder neu darauf abgestellt werden.

Außerdem verlangen die Hygienekonzepte möglichst konstante Gruppen, was die Kapazitäten weiter einschränkt.

Die Kindergärten der katholischen Gesamtkirchengemeinde haben sich seit einer Woche auf beide Szenarien vorbereitet und treten unverzüglich mit den Eltern in Kontakt, deren Kinder vorrangig zum Zug kommen sollen. Danach verteilen sie die verbleibenden Betreuungskapazitäten auf alle Eltern in Abhängigkeit von den Räumlichkeiten, dem einsetzbaren Personal und dem einzuhaltenden Hygienekonzept.

Am Beispiel des Kinderhauses im Riedlepark wird deutlich, dass bereits heute so viele Kinder in der Erweiterten Notbetreuung sind, dass es kein darüber hinaus gehendes rollierendes System geben kann. Es ist also nicht zu verhindern, dass es trotz der einheitlichen Vorgehensweise im Stadtgebiet zu unterschiedlichen Betreuungssettings kommen wird.

Anträge auf Erweiterte Notbetreuung können weiterhin gestellt werden.

Die Frage der Elternbeiträge ist noch nicht vollständig geklärt. Für April werden keine Elternbeiträge erhoben, auch nicht für Kinder in der Notbetreuung. Ab Mai sind Elternbeiträge in der Erweiterten Notbetreuung zu entrichten. Auch für den Eingeschränkten Regelbetrieb (incl. des rollierenden Systems) werden Elternbeiträge, ggfs. in Form einer Tagespauschale, fällig. Ungeklärt ist noch, ob auch für den halben März Gebühren bezahlt werden müssen.

 

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